Wer eine Sanierung fördern lassen will, kommt an zwei Begriffen kaum vorbei: Energieberater und individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP. Beide hängen eng zusammen, werden aber häufig verwechselt oder in ihrer Bedeutung unterschätzt. Dabei entscheidet gerade der iSFP oft darüber, ob eine Sanierung mit der Standardförderung auskommt oder deutlich mehr staatliches Geld einbringt.
Dieser Beitrag erklärt, was hinter beiden Begriffen steckt, was sie kosten und wie sich die Investition in aller Regel schon bei der ersten umgesetzten Maßnahme auszahlt.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes, staatlich anerkanntes Beratungsdokument, das ein zertifizierter Energieberater für ein konkretes Gebäude erstellt. Er zeigt Schritt für Schritt, welche energetischen Schwachstellen ein Haus hat, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten und welche Kosten sowie Einsparungen jeweils zu erwarten sind.
Ein vollständiger iSFP enthält typischerweise fünf Bestandteile: einen Gebäudesteckbrief mit dem energetischen Ist-Zustand aller relevanten Bauteile wie Dach, Fassade, Fenster, Heizung und Lüftung, eine Energiebilanz mit dem Einsparpotenzial, einen Maßnahmenplan mit mindestens zwei aufeinander abgestimmten Sanierungsstufen, eine Kosten- und Förderschätzung für jede Maßnahme sowie eine Prognose, welche Energieeffizienzklasse das Gebäude nach vollständiger Umsetzung erreichen würde.
Wichtig zu wissen: Ein iSFP verpflichtet zu nichts. Die Empfehlungen sind unverbindlich, du entscheidest selbst, ob, wann und in welchem Umfang du die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzt. Die Maßnahmenempfehlungen gelten dabei über einen ungewöhnlich langen Zeitraum von 15 Jahren, wodurch sich eine Sanierung in aller Ruhe über mehrere Jahre staffeln lässt, etwa das Dach in einem Jahr, die Fenster zwei Jahre später und die Heizung wiederum später. In welcher Reihenfolge einzelne Maßnahmen technisch am meisten Sinn ergeben, erklärt der Beitrag Die richtige Sanierungs-Reihenfolge.
Warum ein iSFP die Förderung erhöht
Der eigentliche finanzielle Hebel eines iSFP liegt nicht in seiner eigenen, vergleichsweise geringen Förderung, sondern in dem, was er für alle nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen bewirkt. Liegt ein gültiger iSFP vor, erhöht sich die Förderung für die darin empfohlenen Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik um einen pauschalen Bonus von 5 Prozentpunkten gegenüber der Förderung ohne iSFP.
Noch bedeutsamer ist ein zweiter Effekt: Der iSFP verdoppelt die Obergrenze der pro Jahr förderfähigen Investitionskosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Wer also mehrere Maßnahmen plant, etwa Dachsanierung, neue Fenster und eine neue Heizung, kann mit iSFP auf einen deutlich größeren förderfähigen Betrag zugreifen als ohne. Bei mehreren Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen im Bereich mehrerer zehntausend Euro kann allein der zusätzliche Bonus mehrere tausend Euro an zusätzlicher Förderung ausmachen.
Eine wichtige Einschränkung: Für den Heizungstausch über die entsprechende KfW-Förderung gilt der iSFP-Bonus ausdrücklich nicht, dort gelten eigene Bonusregelungen. Der iSFP entfaltet seine volle Wirkung also vor allem bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fassade und Fenstern, sowie bei der Anlagentechnik außerhalb der reinen Heizungsförderung.
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Was macht ein Energieberater konkret?
Ein Energieberater analysiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und leitet daraus sinnvolle Sanierungsschritte ab. Der Ablauf folgt dabei meist einem festen Muster: Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem Ziele und Rahmenbedingungen geklärt werden. Es folgt eine Begehung des Gebäudes vor Ort, bei der alle energetisch relevanten Bauteile erfasst werden, von der Dämmung über die Fenster bis zur Heizungsanlage. Auf dieser Grundlage erstellt der Energieberater die energetische Bewertung und den Maßnahmenplan. In einem Abschlussgespräch werden die Ergebnisse erläutert, bevor der fertige iSFP übergeben wird. Viele Energieberater bieten anschließend auch eine begleitende Unterstützung bei der Umsetzung an, etwa bei der Formulierung von Ausschreibungen oder bei der Beantragung der Fördermittel für die einzelnen Maßnahmen.
Häufig wird der Energieberater mit dem Bausachverständigen verwechselt, beide Rollen unterscheiden sich aber deutlich in ihrem Fokus. Der Energieberater konzentriert sich auf die energetische Bewertung und die daraus folgende Sanierungsstrategie, nicht auf bautechnische Mängel wie Risse, Feuchtigkeit oder die Statik. Wer vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie deren allgemeinen baulichen Zustand einschätzen lassen möchte, ist bei einem unabhängigen Bausachverständigen besser aufgehoben. Was ein solches Gutachten leistet und was es kostet, zeigt der Beitrag Gutachter bei der Besichtigung. Bei einer bereits feststehenden energetischen Sanierung ist dagegen der Energieberater die richtige Anlaufstelle.
Was kostet ein Energieberater?
Die Kosten für eine Energieberatung mit iSFP hängen stark vom Anbieter, dem Gebäudetyp und dem Umfang der Begehung ab. Für ein Einfamilienhaus liegen die Bruttokosten nach mehreren aktuellen Quellen meist zwischen 800 und 1.500 €, wobei überregional tätige Online-Anbieter mit schlankerem Leistungsumfang teils schon ab rund 600 bis 700 € anbieten, während lokale Energieberater mit ausführlicher Vor-Ort-Begehung und persönlicher Beratung häufig eher im Bereich von 1.000 bis 1.500 € liegen. Bei größeren Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten steigen die Kosten mit dem Begehungs- und Analyseaufwand entsprechend an.
Der entscheidende Faktor für den tatsächlichen Eigenanteil ist die staatliche Förderung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, übernimmt im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude 50 % der förderfähigen Beratungskosten, gedeckelt auf maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 850 € bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250 € für die Erläuterung der Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung.
In der Praxis bedeutet das für ein typisches Einfamilienhaus: Bei Bruttokosten von beispielsweise 1.200 € übernimmt die BAFA 600 €, sodass ein Eigenanteil von rund 600 € verbleibt. Bei günstigeren Angeboten kann der Eigenanteil auf wenige hundert Euro sinken. Gemessen an dem finanziellen Hebel, den der iSFP für nachfolgende Sanierungsmaßnahmen erzeugt, amortisiert sich dieser Eigenanteil in aller Regel schon bei der ersten umgesetzten Maßnahme.
Wichtig für die Antragstellung: Die Förderung muss vor Beginn der Energieberatung beantragt werden, eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich. Die Beantragung selbst übernehmen die meisten Energieberater direkt im Rahmen ihrer Dienstleistung.
Wie du einen qualifizierten Energieberater findest
Nicht jeder, der sich als Energieberater bezeichnet, ist automatisch berechtigt, einen förderfähigen iSFP zu erstellen. Ein iSFP darf ausschließlich von Energieeffizienz-Experten erstellt werden, die in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur, kurz dena, geführt werden. Nur ein von einem gelisteten Experten erstellter iSFP wird von der BAFA anerkannt und berechtigt zum späteren Förderbonus.
Bei der Suche über die offizielle Expertenliste lässt sich gezielt nach Beratern filtern, die für die Energieberatung für Wohngebäude zugelassen sind. Neben der reinen Zulassung lohnt sich auch ein Blick auf Erfahrung mit vergleichbaren Gebäuden sowie, sofern vorhanden, auf Bewertungen früherer Kunden. Manche Energieberater bieten zusätzlich eine Begleitung über die reine Beratung hinaus an, etwa bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen oder bei weiteren Förderanträgen, was gerade bei einer über mehrere Jahre gestaffelten Sanierung praktisch sein kann.
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Häufige Fragen
Die Bruttokosten liegen für ein Einfamilienhaus meist zwischen 800 und 1.500 €, je nach Anbieter und Umfang der Beratung. Die BAFA übernimmt davon 50 %, maximal 650 €, sodass der tatsächliche Eigenanteil meist deutlich niedriger ausfällt, oft im Bereich weniger hundert Euro.
Nein, viele Sanierungsmaßnahmen sind auch ohne iSFP grundsätzlich förderfähig. Ein iSFP erhöht aber den Fördersatz um 5 Prozentpunkte und verdoppelt die förderfähige Kostenobergrenze von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit, weshalb er sich bei mehreren geplanten Maßnahmen fast immer finanziell lohnt. Beim Heizungstausch über die entsprechende KfW-Förderung gilt der iSFP-Bonus allerdings nicht.
Ausschließlich über die offizielle Energieeffizienz-Expertenliste der dena lassen sich Berater finden, deren iSFP von der BAFA anerkannt wird. Ein iSFP von einem nicht gelisteten Berater berechtigt weder zur Förderung der Beratung selbst noch zum späteren iSFP-Bonus.
Ein Energieberater bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und erstellt darauf aufbauend eine Sanierungsstrategie. Ein Bausachverständiger beurteilt dagegen die allgemeine bautechnische Substanz, etwa Statik, Feuchtigkeit oder Schäden am Mauerwerk. Bei einem geplanten Immobilienkauf ist meist der Bausachverständige die richtige Wahl, bei einer anstehenden energetischen Sanierung der Energieberater.

